Rinnert Raumdeko - Der Fachbetrieb für Raumgestaltung

Wir möchten für Sie so gut arbeiten,dass wir weiterempfohlen werden :

Die ganze Welt der Raumgestaltung - Farbe im Raum Konzept
Massivdielen,Parkett,Laminat,Teppich,-und Linoleumbeläge,Norament Gummibeläge,
Malen,Streichen und Tapezier-arbeiten.
Gardinen und Sonnenschutzanlagen.
Komplettrenovierung ,-und Sanierungen
Fliesen und Keramische Beläge.
Professionell und Zuverlässig - Nicht machbar - gibt es nicht !
Wir beraten Sie gerne in Ihrer Wohnung /Ihrem Haus.
Keine Anfahrtskosten !!!!!!
Ihre Wünsche sind unsere Aufgabe.
Kontakt unter 06071 - 638853

Wir sind in:Frankfurt,Offenbach,Bad Homburg,Oberursel,Rodgau,Darmstadt,Mainz,Wiesbaden = im gesamten Rhein-Maingebiet für Sie tätig !

Dienstleistungen , Dienen und Leisten ,wir für Sie !

Traumböden all inclusive,schnell ,sauber,zuverlässig im Rhein-Main Gebiet

Was große Holzhändler können ,können wir schon lange.............Laminat,Parkett-Malerarbeiten

Massivdielen,Fertigparkett,Massivparkett,Teppichböden,PVC,Tapezieren,Malerarbeiten

Wir sind bestrebt bei Ihnen so zu arbeiten , wie wir es für uns nicht anders wollten !

Wulfert-Rinnert

64846 Groß-Zimmern

Darmstädter Str.9

Tel.: 06071 - 638853
Fax :06071 - 638854

eMail :info@Rinnert-Raumdeko.de

Eingetragen bei der Handwerkskammer Darmstadt

Wie das Finanzamt Ihre Renovierung bezahlt!!!!!

Wie das Finanzamt Ihre Renovierung mitbezahlt!!!!!

Mit Handwerkerrechnungen können Steuerzahler jetzt richtig Geld sparen.
Für 2010 akzeptiert das Finanzamt deutlich mehr Kosten für Renovierungsmaßnamen in den eigenen 4 Wänden.
OB BODENBELÄGE ODER DIE NEUE TAPETE - wir haben die INFOs.

Das Bundesfinanzministerium hat jetzt einen um die gesetzlichen Änderungen erweiterten Anwendungserlass veröffentlicht, der für die anstehende Einkommensteuererklärung 2009 genutzt werden sollte. Denn auf 30 Seiten werden viele verschiedene Fördermöglichkeiten, aber auch die formalen Voraussetzung für den Steuerabzug erläutert (Az. IV C 4 - S 2296-b/07/0003).

Im Wesentlichen geht es ab 2009 um vier Verbesserungen:

  1. Bei der Beschäftigung eines 400-Euro-Jobbers im Haushalt lassen sich 20 Prozent (bisher 12) der Aufwendungen bis zu 510 Euro im Jahr absetzen.
  2. Bei haushaltsnahen Beschäftigungsverhältnissen und Dienst- sowie Pflege- und Betreuungsleistungen sind 20 Prozent (bisher 12) der Aufwendungen und bis zu 4.000 (bisher 2.400) Euro im Jahr absetzbar.
  3. Für Handwerkerleistungen ohne Materialkosten (Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen) lassen sich 1.200 (bisher 600) Euro im Jahr absetzen.
  4. Die beiden ehemaligen Pflegepauschbeträge von 624 und 924 Euro sind entfallen und werden in den Abzug für haushaltsnahe Dienstleistungen einbezogen. Das hat den Vorteil, dass der Abzug von der Steuerschuld unabhängig vom individuellen Steuersatz ist und sich somit für Personen mit geringer Progression günstiger auswirkt.

Die gestiegenen Freibeträge von 4.000 und 1.200 Euro gelten erstmals für 2009 geleistete Aufwendungen, soweit die Leistungen nach 2008 erbracht worden sind. Wer also die vor Weihnachten 2008 durchgeführten Malerarbeiten erst im Februar 2009 bezahlt hatte, muss noch den geringeren Höchstbetrag ansetzen.

Zwar hat die Bundesregierung die Summe, die Mieter und Eigenheimbesitzer für Handwerkerrechnungen von der Steuer absetzen können, deutlich aufgestockt, doch den Steuervorteil können Verbraucher nur mitnehmen, wenn sie einige Regeln sehr strikt einhalten. So gibt es den Steuervorteil beispielsweise ausschließlich dann, wenn Verbraucher eine Rechnung vorlegen können und den Betrag außerdem auf ein Konto bezahlt haben.

Schwarzarbeit rentiert sich nicht !

gelistet bei Handwerker-Anzeiger.de webkatalog.webprojekt123.de

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